Michael Wagner MdL

Verkehrsituation in Harthausen

Michael Wagner, MdL: " Ich lasse nicht locker"

 Inzwischen hat es sich über Harthausen hinaus herumgesprochen, verschiedene Medien haben darüber berichtet: Der ortsdurchfahrende Schwerlastverkehr belastet die Bürgerinnen und Bürger enorm, der damit verbundene Lärm gefährdet die Gesundheit.
 Die Menschen vor Ort sind sehr großen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Davon konnte ich mir im letzten Jahr selbst ein Bild machen. Aufgrund meiner Postkarten-Aktion "Was kann ich für Sie tun?" war ich von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nach Harthausen eingeladen worden. Ich versprach mich zu kümmern, wandte mich mit einem Schreiben an die Landesregierung mit der Bitte, sich des berechtigten Anliegens der Menschen in Harthausen anzunehmen. Leider teilte mir die Landesregierung mit, dass sie nicht zuständig sei. Zuständig seien die Behörden vor Ort, so musste ich dies dem Antwortschreiben entnehmen.
Viel weiter ist man seit dieser Zeit nicht gekommen. Der LBM hat aufgrund der vielen aus Harthausen eingegangenen Anträge auf Schutzmaßnahmen gem. § 45 StVO ein Lärmschutzgutachten beim LBM in Koblenz in Auftrag gegeben. Inzwischen, so konnte ich vernehmen, wird der LBM mit Anträgen aus sehr vielen Kommunen zum Thema "Lärmbelastung durch Schwerlastverkehr" überhäuft. Ein Problem also, das dringend angegangen werden muss.
Aus diesem Grund habe ich mich jetzt mit einer weiteren Anfrage an die Landesregierung gewandt. Ich habe den Einsatz eines sog. "richtungsweisenden Pfeils" angeregt. Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 17/13492 vom 30.10.2020) und der aktuell weiterhin intensiv genutzten Schwegenheimer Straße als Durchfahrtstraße für den Schwerlastverkehr könnte ein gezielter Einsatz eines richtungsweisenden Pfeils auf der B 39 in Richtung Speyer auf Höhe des „Peterhofs“ vor der Abfahrt nach Harthausen mit einem zum Beispiel abgebildeten LKW und dem Hinweis "Tankhof Schwegenheim geradeaus“ eine gewisse Entspannung bieten. Darüber hinaus könnte über eine Videüberwachung ermittelt werden, wie viele in die Hanhofer Straße einfahrende LKW diese auch durchfahren und in Richtung „Tankhof“ über die Schwegenheimer Straße verlassen. Um entsprechend gutes Datenmaterial zu bekommen, käme eine Videoerfassung der ein- und ausfahrenden LKW in Betracht. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BDSG enthält eine Generalklausel für die Videoüberwachung „zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen“, sodass der Vorbehalt des Gesetzes für etwaige Maßnahmen gewahrt werden kann.
Die Lärmbelastung aufgrund des durchfahrenden Schwerlastverkehrs ist enorm. Wir brauchen hier dringend eine Lösung. Ich lasse hier nicht locker! Wir dürfen die Bürgerinnen und Bürger mit diesem Problem nicht allein lassen.